Pfadfindergesetz

Als Pfadfinderin…
Als Pfadfinder…

… begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinderinnen und Pfadfinder als Geschwister.

… gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt.

… bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist.

… mache ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf.

… entwickle ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein.

… sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage.

… lebe ich einfach und umweltbewusst.

… stehe ich zu meiner Herkunft und zu meinem Glauben.

Zwischen 1971 und 2005 gab es kein Pfadfindergesetz mehr in der DPSG. Es war durch vier Leitlinien ersetzt worden. 


Das Pfadfindergesetz (bis 1971)

1. Auf die Ehre eins Pfadfinders kann man unerschütterlich bauen.

2. Der Pfadfinder ist treu Gott, der Kirche, und dem Vaterland.

3. Der Pfadfinder ist hilfsbereit.

4. Der Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder.

5. Der Pfadfinder ist höflich und ritterlich.

6. Der Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.

7. Der Pfadfinder gehorcht aus freiem Willen und macht nichts halb.

8. Der Pfadfinder ist stets guter Laune, auch in Schwierigkeiten.

9. Der Pfadfinder ist sparsam und einfach.

10. Der Pfadfinder ist rein in Gedanken und Worten und Werken.

Quelle: Probenordnung des Stamm Rhens